| AGB-Fotoworkshops |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Fotoworkshops
von
Herrn Björn Stysch, Schnepfenreuther Weg 40, 13587 Berlin
1. Die Anmeldung ist verbindlich, der Vertrag kommt zustande durch Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter und dem Entrichten der Kursgebühr durch den Teilnehmer – hier gilt auch die Bekanntgabe der Gutscheinnummer zur Verrechnung.
2. Der Veranstaltungspreis ist bis spätestens 11. Tagen vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen auf das Konto des Veranstalters bei der GLS Bank, Bochum, BLZ 43060967, Konto 1112617800. Oder die Gutscheinnummer zur Verrechnung bekanntzugeben. Liegt fristgerecht kein Zahlungseingang vor wird die Anmeldung seitens des Veranstalters storniert. Für freie Plätze nach Anmeldeschluss gilt ausschließlich Barzahlung zu Veranstaltungsbeginn oder Gutscheinverrechnung. Kartenzahlung ist nicht möglich. Der Veranstaltungspreis versteht sich incl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
3. Stornierungen: a: direkt gebucht bei Björn Stysch Der Teilnehmer kann bis zum 10. Tag vor der Veranstaltung entschädigungsfrei von diesem Vertrag zurück treten. Danach beträgt die Entschädigung für die Stornierung 40% des vereinbarten Veranstaltungspreises. Alternativ steht dem Teilnehmer das Recht zu, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. b: Bei der Buchungen über den Erlebnis-Anbieter mydays gelten folgende Stornobedingungen: Ab Zugang der Bestätigung bis zum 10. Tag vor Beginn: 45% Entschädigung. Danach beträgt die Entschädigung für die Stornierung 50% des vereinbarten Veranstaltungspreises. Alternativ steht dem Teilnehmer das Recht zu, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Bei Stornierungen von Gutscheinkäufen werden immer 50% des Gutscheinwerts einbehalten.
4.Die Veranstaltungen sind für 3-8 Personen (Porträtfotografie max. 6 Personen) konzipiert. Liegt die jeweilig erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht vor bis Anmeldeschluss gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen und der ggf. bereits bezahlte Preis wird erstattet bzw. das Gutscheinguthaben bleibt unberührt.
5.Speisen und Getränke sind in dieser Vereinbarung nicht enthalten. Diese können im Hotel gesondert bestellt werden. Es entsteht insoweit ein gesondertes Vertragsverhältnis zum Hotel. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet bei Veranstaltungen in Hotels und Gaststätten.
6.Für Beschädigung oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar des Hotels, die während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Verursacher.
7.Für Verlust oder Beschädigung von durch Workshopteilnehmer eingebrachten Gegenständen und Exponaten im Rahmen der Veranstaltung übernimmt der Veranstalter keine Haftung, mit Ausnahme der Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Mit geführte Ausrüstungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Workshopteilnehmers in den Veranstaltungsräumen des Hotels. Auch das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels. Von dieser Haftungsregelung nicht betroffen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.Sollten Störungen oder defekte an den vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird das Hotel unverzüglich für Abhilfe sorgen. Ein Zurückbehaltungs- oder Minderungsrecht der Zahlung der Veranstaltungspreises besteht in diesen Fällen nicht.
9. Gutscheine sind entsprechend der aufgedruckten Frist gültig, spätestens nach 3 Jahren durch Verjährung wertlos. Gutscheine sind frei übertragbar. Für Gutscheinstornierungen wird eine Entschädigung in Höhe von 50% des Gutscheinwerts fällig.
10.Erfüllungsort und Gerichtsstand für diese vertraglichen Vereinbarungen ist, soweit dies gesetzlich vereinbart werden kann, Berlin.
11.Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende, gültige Bestimmung. |
